Finanzamt Biberach
Biberach
Die Finanzämter sind Landesbehörden und stellen die unterste Ebene im dreistufigen Aufbau der Landesfinanzverwaltung dar. In den Finanzämtern werden die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Steuerpflichtigen geprüft, Steuern festgesetzt und erhoben. In Baden-Württemberg sind hierfür 65 Finanzämter mit ca. 16.000 Beschäftigten verantwortlich.
Das Finanzamt Biberach beabsichtigt zum 1. März 2025 einen
mit der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von derzeit 39,5 Stunden zur Verstärkung der örtlichen Umsatzsteuer-Stelle Innendienst einzustellen.
Ihre Aufgaben:
Der Aufgabenbereich der Umsatzsteuer-Stelle Innendienst ist vielseitig und abwechslungsreich. Die Umsatzsteuer hat mit einem jährlichen Steueraufkommen von rund 290 Milliarden Euro erhebliche Bedeutung für den Staatshaushalt. Als Mitglied der Umsatzsteuer-Stelle Innendienst leisten Sie einen wichtigen Beitrag dazu, die Staatseinnahmen zu sichern, die zur Daseinsvorsorge gebraucht werden und allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen.
Das Tätigkeitsprofil beinhaltet im Wesentlichen die Bearbeitung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen und setzt sich unter anderem aus den folgenden Aufgaben zusammen:
Sie bringen mit:
Was wir Ihnen bieten:
Die Stelle ist zunächst auf ein Jahr befristet; nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung und Bewährung im einschlägigen Arbeitsgebiet erfolgt anschließend die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Während der einjährigen Einarbeitungszeit erfolgt die Eingruppierung in Entgeltgruppe 6 TV-L. Mit der Übernahme in das unbefristete Arbeitsverhältnis erfolgt regelmäßig die Übertragung von Tätigkeiten die den Merkmalen der Entgeltgruppe 8 TV-L entsprechen.
Die Finanzverwaltung des Landes Baden-Württemberg fördert die berufliche Entwicklung von Frauen und Männern gleichermaßen. Bewerbungen von Frauen werden daher begrüßt. Der Arbeitsplatz ist auch für Teilzeitkräfte geeignet. Unabhängig hiervon sind die Zeiten der fachtheoretischen Ausbildung an der Bildungsstätte in Freiburg zwingend in Vollzeit zu absolvieren.
Das Land Baden-Württemberg ist außerdem weiter bestrebt, die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu fördern. Bewerbungen von geeigneten, schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls erwünscht.
Für weitere Fragen stehen Ihnen Frau Kaiser (Sachgebietsleiterin Umsatzsteuer) unter Tel. 07351/59-1368 und Herr Engel (Geschäftsstellenleiter) unter Tel. 07351/59-1101 gerne zur Verfügung.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wenn ja, richten Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung inkl.
bis zum 15.1.2025 an
Finanzamt Biberach
z. Hd. Herr Engel
Bahnhofstr. 11
88400 Biberach
E-Mail: poststelle-54[AT]finanzamt.bwl.de
Bitte beachten Sie im Falle einer elektronischen Einreichung Ihrer Bewerbung, dass aus Sicherheitsgründen ausschließlich E-Mail-Anhänge im PDF-Format akzeptiert und berücksichtigt werden; sonstige Datei-Formate wie z. B. WORD oder ZIP/RAR werden ungeöffnet gelöscht.
Sofern Sie die Bewerbung in Papier einreichen, beachten Sie, dass keine Rücksendung von Bewerbungsunterlagen erfolgt; bitte legen Sie daher Nachweise ausschließlich in Kopie bei. Eine datenschutzgerechte Vernichtung nach Abschluss des Verfahrens wird zugesichert.
Hinweis zum Datenschutz:
Zur Bearbeitung Ihrer Bewerbung werden Ihre personenbezogenen Daten entsprechend Art. 88 Datenschutz-Grundverordnung i. V .m. § 15 Landesdatenschutzgesetz und § 3 Abs. 6 TV-L zu Zwecken des Bewerberverfahrens verwendet.