Brandenburgische Kommunalakademie
Potsdam
Bei dem Zweckverband Brandenburgische Kommunalakademie – Körperschaft des öffentlichen Rechts – ist die Stelle einer/eines
hauptamtlichen Dozentin/Dozenten (m/w/d)
im Bereich der öffentlichen Finanzwirtschaft
(unbefristet)
zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.
Die Brandenburgische Kommunalakademie ist die größte kommunale Aus- und Weiterbildungsstätte für kommunale Bedienstete im Land Brandenburg. Die Akademie wird in der Rechtsform eines kommunalen Zweckverbandes von neun Landkreisen und zwei kreisfreien Städten getragen. Im Einzugsgebiet des Zweckverbandes leben rund. 1,6 Mio. Menschen. Sein rechtlicher Sitz ist in Potsdam. Daneben verfügt der Verband über eine Außenstelle in Berlin (Alexanderplatz) und sieben Lernorte im Verbandsgebiet. Als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz nehmen wir die nach den jeweiligen Prüfungsordnungen vorgeschriebenen Prüfungen ab.
Sofern wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns über Ihre Bewerbung mit aussagefähiger Darstellung Ihres beruflichen Werdeganges sowie dem Nachweis der Qualifikation für die ausgeschriebene Stelle. Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit den entsprechenden Unterlagen/Nachweisen vorzugsweise per E-Mail (im pdf- Format) an Peter.Matschke[AT]BKA-Brandenburg.de oder per Post
An den Akademieleiter
der Brandenburgischen Kommunalakademie
-Persönlich -
Am Luftschiffhafen 1
14471 Potsdam
Die Stelle ist mit der Entgeltgruppe E 12 TVöD/VAK bewertet. Bewerbungsschluss ist der 15. Januar 2025.
Als Ansprechpartner in fachlichen Fragen steht der Akademieleiter unter der Telefonnummer 0331/23028-0 zur Verfügung.
Das Auswahlverfahren setzt sich aus einem Bewerbungsgespräch und einer Lehrprobe zusammen. Die Lehrprobe umfasst 45 Minuten.
Anerkannte Schwerbehinderte oder diesen gleichgestellten behinderten Menschen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Bitte weisen Sie auf eine Schwerbehinderung ggf. bereits in der Bewerbung hin.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren anfallende Kosten (z. B. Reisekosten, Kosten für Nachweise etc.) nicht erstattet werden.
Gemäß Artikel 13 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird auf die allgemeine Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Brandenburgische Kommunalakademie gemäß Art. 12 bis 22 und 34 DSGVO sowie auf die ergänzende Information zur Verarbeitungstätigkeit von personenbezogenen Daten, welche unter www.brandenburgische-Kommunalakademie.de abrufbar sind, verwiesen.
Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, ihren Unterlagen die auf der Internetseite verfügbare Einwilligungserklärung zur Datenspeicherung beizufügen.
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